Entstörungsdienst
Häufig gestellte Fragen
Wollen Sie schnelle und kurze Antworten auf die häufig gestellten Fragen - dann sind Sie hier genau richtig!
Woher bezieht die WVG das Trinkwasser?
Die WVG bezieht ihr Trinkwasser vom Wahnbachtalsperrenverband. Es wird dann über das Versorgungsnetz an die Haushalte und Unternehmen im Versorgungsgebiet verteilt.
Was machen Sie bei einem Hausverkauf?
Bei einem Eigentumswechsel teilen Sie uns bitte rechtzeitig schriftlich folgende Daten mit:
- Übergabedatum
- Übergabezählerstand
- den Namen und die Anschrift des Käufers
- gegebenenfalls Ihre neue Anschrift
Nutzen Sie hierfür einfach das Formular Kündigung des Wasserlieferungsvertrages.
Anschließend erhalten Sie die Schlussrechnung.
Wie können Sie mit Ihrem Mieter abrechnen, wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten von dem Abrechnungszeitraum für das Trinkwasser abweicht oder der Mieter unterjährig auszieht?
Teilen Sie uns den Zählerstand zu dem gewünschten Datum mit. Der von Ihnen abgelesene Zählerstand wird dann in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung mit ausgewiesen. Auf Ihren Wunsch hin erstellen wir Ihnen gerne eine Simulationsrechnung, damit Sie mit Ihrem Mieter abrechnen können.
Kann die Rechnung unmittelbar an den Mieter oder Pächter versendet werden?
Ja, der Wasserlieferungsvertrag bleibt jedoch immer mit dem Grundstückseigentümer bestehen.
Hierfür erhält der Grundstückseigentümer ein Formular, in dem er erklärt, dass die Rechnungen unmittelbar an den Mieter oder Pächter versendet werden sollen.
Kommt der Mieter oder Pächter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wendet sich die WVG wieder an den Grundstückseigentümer.
Wann erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung?
Ihr Verbrauch wird einmal jährlich ermittelt und in Rechnung gestellt. Hierzu wird Ende September / Anfang Oktober der Zählerstand durch die WVG abgelesen. Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie dann Ende Oktober / Anfang November. Die bis dahin gezahlten Abschläge werden in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Gleichzeitig werden Ihnen auch die für das folgende Abrechnungsjahr ermittelten neuen Abschlagsbeträge mitgeteilt.
Wann sind die Abschlagsbeträge fällig?
Die Abschläge sind am 30.01., 30.03., 30.05., 30.07. sowie am 30.09. eines jeden Jahres fällig.