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Entstörungsdienst

Notfallinfos

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Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 26 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung

Unser Wasserversorgungsunternehmen wird vom Wahnbachtalsperrenverband mit Trinkwasser beliefert.

Wahnbachtalsperre

Wahnbachtalsperre

Nach § 26 Absatz 1 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe regelmäßig einmal jährlich den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern schriftlich bekannt zu geben.

Der Wahnbachtalsperrenverband teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie aus den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Umweltbundesamtes zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:

Abschnitt der Liste Bezeichnung des Stoffes Verwendungszweck bei der Aufbereitung Restgehalt im Trinkwasser
Teil I a Eisen(III)-chloridsulfat regulär zur Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/L Fe
Teil I a anionische Polyacrylamide bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/L
Teil I a Kaliumpermanganat bedarfsweise zur Oxidation und zur Entfernung von gelöstem Mangan Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/L Mn
Teil I b Aktivkohle, pulverförmig ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen Vollständige Entfernung bei der Filtration
Teil I a Natriumsulfit ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat zerfällt zu Natrium und Sulfat
Teil I a Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure bedarfsweise zum Einstellen des pH-Werts zerfallen zu Natrium bzw. Sulfat
Teil I a Calciumoxid (Weißkalk) bzw. Calciumhydroxid (Weißkalkhydrat) regulär zum Einstellen des pH-Wertes  entsprechend den Anforderungen der TrinkwV
Teil I c Chlordioxid regulär zur Desinfektion entsprechend den Anforderungen der TrinkwV
Teil II UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht dauerhaft zur ergänzenden Desinfektion (Talsperrenwasser) keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren
Teil II UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht bedarfsweise zur ergänzenden Desinfektion für erhöhte Desinfektionswirksamkeit (Grundwasser Hennefer Siegbogen) keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

  • Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.
  • Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichtes, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher möglichst unverändert bleibt.
  • Entfernung von Mikroorganismen und Krankheitserregern.

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste des Umweltbundesamtes festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert sind (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der werkstoffangreifenden Wirkung), werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

Gleichzeitig geben wir bekannt, dass das von unserer Gesellschaft abgegebene Trinkwasser im Versorgungsgebiet gemäß § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der zur Zeit gültigen Fassung – WRMG im Härtebereich weich, weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4 ˚dH), liegt.

Wir empfehlen Ihnen aus Gründen des Umweltschutzes, die Angaben der Waschmittelhersteller für diesen Härtebereich wirklich einzuhalten.

Die Information über die Beschaffenheit des Trinkwassers aus den Untersuchungsbefunden von 2023 finden Sie hier.

 

13. November 2024