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Ansprechpartner

Als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen sowie für die Antragstellung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Drees sowie Frau Pützstück  unter der Rufnummer 02241/233-36 bzw. 02241/233-37 gerne zur Verfügung.

Standrohrzählerausgabe/ -rücknahme

Weitere Informationen zur Standrohrzählerausgabe und -rücknahme finden Sie hier.

Entstörungsdienst

Notfallinfos

Haben Sie eine Störung in der Wasserversorgung? Unter 02241/233-0 erreichen Sie den Notdienst. Bitte warten Sie die Bandansage ab. Sie werden im Anschluss direkt weiter geleitet.

Bauherren

Planen Sie einen Neubau in Sankt Augustin? Dann sind Sie zukünftig Kunde der WVG.

Eingebauter Wasserzähler in Wasserzählerplatte an einer Wand

Hinweise zu Ihrem Trinkwasserhausanschluss finden Sie in den nachfolgenden Informationen

Worauf sollten Sie bei der Bauplanung achten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Dieser Raum sollte zur Straßenseite hin geplant werden, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt den Hausanschluss?

Der Trinkwasserhausanschlusss wird vom Bauherrn beantragt. Die hierfür vorgesehenen Antragsformulare sind bei uns erhältlich und werden Ihnen auf Wunsch auch gerne zugeschickt. Dem Antrag sind ein amtlicher Lageplan, ein Keller- und Untergeschoßgrundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten zwischen den einzelnen Versorgungsunternehmen ist daher zu rechnen. Um unnötigen Termindruck zu vermeiden, stellen Sie die Anträge rechtzeitig.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Trinkwasserhauszuleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung der Wasserversorgungs-GmbH und Ihres Trinkwasserhausanschlusses legen wir fest. Selbstverständlich versuchen wir, Ihre Wünsche so weit wie möglich bei der Planung zu berücksichtigen.

Was gehört alles zur Trinkwasserhausinstalltion?

Die Trinkwasserhausinstallation - auch Kundenanlage genannt - umfasst alle nach der Übergabestelle im Anschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, dieser ist Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens.

Kann die Trinkwasserhausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?

Dies ist leider nicht der Fall! Zur Herstellung der Trinkwasserhausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasserhausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

Kann bereits während der Bauzeit Trinkwasser bezogen werden?

Zur Versorgung der Baustelle mit Wasser können Sie ein Standrohr mieten. Weitere wichtige Informationen finden Sie in der Formularübersicht unter der Überschrift Versorgungsbedingungen für Neu- und Bestandskunden. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zu den Rohrnetzkostenbeiträgen und die Ergänzenden Technischen Bestimmungen.

Sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist, kann auch ein Bau-Wasserzähler eingebaut werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dieser besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

Ab wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Der Vertragsinstallateur ist der Wasserversorgungs-GmbH gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Trinkwasserhausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Trinkwasser in Ihrem Haus entnehmen.

Welche Bedingungen liegen dem Versorgungsverhältnis zu Grunde?

Die Ihrem Versorgungsverhältnis zugrunde liegenden Bedingungen finden Sie in der Formularübersicht unter der Überschrift Versorgungsbedingungen für Neu- und Bestandskunden.