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Zum 1. Juli 2020 senkte der Gesetzgeber bezüglich der Änderung aus dem Konjunkturpaket vom 29. Juni 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 %, den ermäßigten Satz von 7 % auf 5 %. Die Senkung war bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Ab 1. Januar 2021 gilt wieder der Mehrwertsteuersatz 19 % bzw. 7 %.
Hinweis zur Jahresverbrauchsabrechnung 2021
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2021 wird für den kompletten Zeitraum wieder der erhöhte Mehrwersteuersatz von 7 % zu Grunde gelegt. Das heißt, dass ab dem abgerechneten Zeitraum der Jahresverbrauchsabrechnung 2020 keine vergünstigte Umsatzsteuer brechnet wird. Hierfür haben Sie als Kunde bereits ab 1. Januar 2020 und nicht erst ab 01. Juli 2020 von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitiert.
11. Januar 2021