Die WVG bezieht ihr hochwertiges Trinkwasser direkt vom Wahnbachtalsperrenverband. Von dort aus wird es über ein gut ausgebautes Versorgungsnetz an die Haushalte und Unternehmen im gesamten Versorgungsgebiet verteilt. So stellen wir sicher, dass Sie stets frisches und sauberes Wasser zur Verfügung haben.
Ein Hausverkauf kann ein komplexer Prozess sein. Wir unterstützen Sie gerne! Nutzen Sie einfach das Formular „Kündigung des Wasserlieferungsvertrages“.
Zum Ausfüllen benötigen Sie nachfolgende Informationen:
- Übergabedatum
- Übergabezählerstand
- den Namen und die Anschrift des Käufers
- gegebenenfalls Ihre neue Anschrift
Anschließend erhalten Sie die Schlussrechnung.
Haben Sie Schwierigkeiten, die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen, wenn der Abrechnungszeitraum für das Trinkwasser abweicht oder ein Mieter unterjährig auszieht? Wir bieten Ihnen eine einfache und transparente Lösung!
Bitte teilen Sie uns hierzu den Zählerstand zu Ihrem gewünschten Datum mit. Der von Ihnen abgelesene Zählerstand wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne eine Simulationsrechnung, damit Sie eine genaue Abrechnung mit Ihrem Mieter vornehmen können.
Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Rechnungen direkt an Ihre Mieter oder Pächter zu senden. Dies sorgt für eine reibungslose und direkte Kommunikation und vereinfacht den Abrechnungsprozess erheblich. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden. So bleibt mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben!
Wichtiger Hinweis: Der Wasserlieferungsvertrag bleibt stets mit dem Grundstückseigentümer bestehen. Der Eigentümer erhält ein Formular, in dem er erklärt, dass die Rechnungen unmittelbar an den Mieter oder Pächter versendet werden sollen. Sollte der Mieter oder Pächter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wendet sich die WVG wieder an den Grundstückseigentümer.
Einmal im Jahr ist es soweit: Ihr Verbrauch wird ermittelt und in Rechnung gestellt. Ende September / Anfang Oktober erhalten Sie ein Kundenanschreiben zur Selbstablesung des Hauptwasserzählers mit der Bitte um Ablesung und Mitteilung des Zählerstandes. Ihre detaillierte Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie dann Ende Oktober / Anfang November in Ihren Briefkasten. Die bis dahin gezahlten Abschläge werden natürlich verrechnet. Gleichzeitig erfahren Sie die neuen Abschlagsbeträge für das kommende Abrechnungsjahr. So behalten Sie stets den Überblick und können entspannt planen.
Die Abschläge sind jeweils am 30.01., 30.03., 30.05., 30.07. sowie am 30.09. eines jeden Jahres fällig.
Folgendes Amt ist für das Stadtgebiet Sankt Augustin für die Genehmigung zuständig:
Stadtentwässerung
An der Post 19
53757 Sankt Augustin
E-Mail: stadtentwaesserung@sankt-augustin.de
Alle Auflagen, die den Zähler betreffen, klären Sie mit dem Amt.
Die Zählerstände des Gartenwasserzählers teilen Sie bitte ausschließlich dem
Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung
Markt 1
53757 Sankt Augustin
mit.