Benötigen Sie ein Standrohrzähler oder möchten Sie diesen zurückgeben?
Die Standrohrzählerausgabe und -rückgabe erfolgt aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen der besonderen Ausgabe- bzw. Rücknahmezeiten.
Der Standrohrzähler darf ausschließlich zur Wasserentnahme innerhalb unseres Versorgungsgebiets verwendet werden. Dies umfasst die folgenden Bereiche: Sankt Augustin-Buisdorf, -Hangelar, -Meindorf, -Menden, -Mülldorf, -Niederpleis und -Ort. Die Nutzung ist auf die angegebene Entnahmestelle beschränkt.
Nach Abschluss der Maßnahme, für die der Standrohrzähler entliehen wurde, ist dieser unverzüglich zurückzugeben. Bei längerer Entleihdauer muss der Standrohrzähler am ersten Werktag jedes Monats zur Zwischenablesung und Funktionsprüfung bei der Wasserversorgungs-GmbH Sankt Augustin vorgelegt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der Standrohrzähler verkehrssicher und vor Beschädigungen geschützt aufgestellt wird. Für alle Schäden am Standrohrzähler sowie Zubehör und Forderungen Dritter während der Entleihdauer haftet der Entleiher. Dies gilt auch für das Abhandenkommen des Standrohrzählers. Bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen wird der Standrohrzähler umgehend kostenpflichtig eingezogen.
Um ein Standrohrzähler auszuleihen bzw. zurückzugeben, steht Ihnen unser Ansprechpartner unter der Tel. 02241- 23351 gerne für einen Termin während der Aus- und Rückgabezeiten für Standrohrzähler gerne zur Verfügung und beantwortet natürlich auch gerne Ihre Fragen.